Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zwischen Diätologe David Niederberger und Klient*innen. (Stand 1/22)

1. Allgemeines
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) treten mit der Buchung einer ernährungsmedizinischen Dienstleistung bei mir, David Niederberger, in Kraft. Mit der Auftragserteilung bestätigen Sie ihre volle Geschäftsfähigkeit und erklären sich mit den AGB einverstanden.

1.2. Widerrufsrecht
Gebuchte Beratungsleistungen oder Vortragstätigkeiten sind nach der Durchführung nicht mehr erstattungsfähig.

 

1.3. Absage oder Verschiebung von Dienstleistungen

Ich, David Niederberger, behalte mir das Recht vor, einen vereinbarten Termin bei Ausfall wegen Krankheit oder anderer berücksichtigungswürdiger Gründe abzusagen. In diesem Fall werden keine anfallenden Kosten in Rechnung gestellt. Es wird sich darum bemüht, einen zeitnahen Ersatztermin zu vereinbaren, um das Beratungsgespräch/den Vortrag/den Workshop etc. anzubieten.

Wenn Sie einen gebuchten Termin zur Ernährungsberatung nicht wahrnehmen können, ersuche ich Sie mindestens 24 Stunden davor abzusagen. Ausgenommen davon sind Krankheitsfälle (nach Nachweis einer ärztlichen Bestätigung). Ich bitte Sie um Verständnis, dass bei einer späteren Absage der Termin in Rechnung gestellt werden muss. Die gebuchten Termine kosten viel Zeit für Vor- und Nachbereitungen, welche ich sonst in andere Termine investieren könnte.

Bei gebuchten Vorträgen oder Workshops fallen bei einer Absage bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn keine Kosten an. Ab dem 20. Tag werden 50% des Honorars (exklusive Anreisekosten) in Rechnung gestellt, ab dem 10. Tag 75%, ab dem 5. Tag 100%.

 

1.4. Auftragsort
Der Auftragsort wird individuell zwischen mir und Ihnen als Auftraggeber vereinbart. Anfallende Reisekosten werden im Rahmen der Angebotslegung/Auftragsortvereinbarung kommuniziert und falls nicht anderes vereinbart, in Höhe des amtlich gültigen Kilometergeldes in Rechnung gestellt.

 

2. Leistungen

2.1. Gesetzliche Grundlage der Berufsausübung
Mit der Berufsberechtigung zum Diätologen bin ich, David Niederberger gesetzlich unter anderem dazu befähigt gesunde, krankheitsverdächtige und kranke Personen ernährungsmedizinisch zu beraten und ernährungstherapeutische Behandlungen umzusetzen.

Dabei unterliege ich dem aktuell gültigen Berufsgesetz der medizinisch-technischen Berufe, welches zur Verschwiegenheits- und Fortbildungspflicht sowie zur Behandlung nach aktuellem Stand der Wissenschaft verpflichtet.

Als offiziell anerkannter Gesundheitsberuf bin ich als Diätologe im Gesundheitsberufsregister behördlich gemeldet.

 

2.2. Verschwiegenheitspflicht
Als Diätologe bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie können sicher sein, dass ich Ihre persönlichen Daten, Krankheiten, Befunde und sämtliche Gesprächsinhalte nicht ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung an Dritte weiterkommunizieren werde. Auskunft erteilen darf ich nur zuweisenden ÄrztInnen welche ebenfalls der Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

2.3. Beratung von kranken Personen
Die Gesetzesgrundlage sieht vor, dass kranke Personen nur nach Zuweisung eines Arztes bzw. einer Ärztin von Diätologen und Diätologinnen beraten werden dürfen. Aus diesem Grund benötigen Sie vor der ernährungsmedizinischen Therapie eine ärztliche Verordnung/Überweisung welche Ihre persönlichen Daten sowie die medizinische Diagnose enthält. Eine solche Verordnung erhalten Sie beim Arzt oder bei der Ärztin Ihres Vertrauens und ist zum ersten Beratungstermin mitzubringen oder mir bereits im Vorhinein zu übermitteln. Auf Ihren Wunsch kann ich ihren Arzt/ihre Ärztin diesbezüglich gerne kontaktieren.

2.4. Beratung von gesunden Personen
Eine ärztliche Überweisung brauchen Sie nicht vorzuweisen, wenn die zu erbringenden Leistungen ausschließlich zur Prävention in Anspruch genommen werden und sie keine chronischen Erkrankungen aufweisen. Sollten Sie an Beschwerden leiden, teilen Sie dies bitte umgehend mit.

2.5. Erforderliche Unterlagen
Um Sie bestmöglich betreuen zu können und eine fachgerechte Beratung zu gewährleisten sind die folgenden Unterlagen (wenn vorhanden) zum ersten Beratungstermin mitzubringen, oder mir bereits im Vorhinein zuzusenden:

  • relevante ärztliche Befunde (z.B. Arztbrief, ausgetestete Unverträglichkeiten)

  • aktuelles Blutbild/Laborbefund

  • Medikamentenliste

  • Liste der Nahrungsergänzungmittel

 

2.6. Beratungsinhalte und Behandlungserfolg
Welche Art der Ernährungstherapie angewendet wird, richtet sich nach der ärztlichen Diagnose, das genaue Vorgehen wird jedoch zwischen Ihnen und mir vereinbart und genau abgesprochen. Ihre persönlichen Therapieziele, sowie die Häufigkeit der erforderlichen Beratungsleistung meinerseits bestimmen Sie selbst. Durch den Vertragsabschluss und die daraus folgende Beratungsleistung kann meinerseits kein verbindlicher Therapieerfolg garantiert werden, da Sie selbst die Verantwortung für Ihre gesetzten Ziele tragen. Es liegt in Ihrem Ermessen, die in der Beratung besprochenen Maßnahmen umzusetzen. Meine Aufgabe liegt darin, Ihnen die benötigten ernährungsmedizinischen Informationen verständlich in Form von Gesprächen und Unterlagen aufzubereiten und Sie bestmöglich beim Definieren und Erreichen Ihrer Ziele zu motivieren und zu unterstützen.

3. Beratungszeit
Beachten Sie, dass die Dauer der Beratungen je nach vereinbarter Beratungszeit eingehalten werden muss. Individuell vereinbart, können auch Beratungszeiten über- oder unterhalb der vereinbarten Beratungsdauer möglich sein. Die Preisgestaltung wird, wie in Punkt 4 beschrieben, angepasst.

4. Preisgestaltung und Zahlung
Die Preise inkludieren zeitliche Aufwände für erforderliche Vor- und Nachbereitungen, die Beratungsleistung an sich sowie benötigtes Arbeitsmaterial. Als Preisgestaltungsbasis werden die Honorarrichtlinien des Verbandes der Diätologen Österreichs herangezogen. Ernährungsmedizinische Leistungen sind nach § 6 Abs. 1 Z19 bzw. Z27 UStG umsatzsteuerbefreit. Die Preisgestaltung der Angebote ist jederzeit per Nachfrage einsehbar. Bei einer Über- oder Unterschreitung der vereinbarten Beratungszeit wird der Preis aliquot angepasst.

4.1. Zahlungsziel
Nach erfolgter Beratungsleistung wird Ihnen diese in Rechnung gestellt. Die Begleichung der Rechnung ist unmittelbar nach Rechnungserhalt bar oder per Überweisung an das auf der Rechnung angeführte Bankkonto möglich. Die Rechnungsfälligkeit ist auf der jeweiligen Rechnung angeführt. Falls Sie das Zahlungsziel nicht einhalten können, bitte ich Sie mir dies ehest möglich, jedoch unbedingt vor Ablauf des Fälligkeitsdatums mitzuteilen. Andernfalls fallen nach der zweiten schriftlichen Zahlungserinnerung (erste Zahlungserinnerung 1 Woche nach Ablauf des Fälligkeitsdatums, zweite Zahungserinnerung 2 Wochen nach Ablauf des Fälligkeitsdatum) Mahngebühren in der Höhe von 5€ an.

 

4.2. Rückerstattung des Beratungshonorars
Aktuell sehen die gesetzlichen Krankenkassen in Österreich keine Rückerstattung des Honorars für ernährungsmedizinische Beratungsleistungen vor. Bei Inanspruchnahme einer Ernährungsberatung leisten Sie persönlich einen Beitrag für Ihre erhöhte Lebensqualität und Gesundheit.


Private Zusatzversicherung
Bei Abschluss einer privaten Zusatz-Krankenversicherung mit ambulantem Tarif, zahlt die Versicherung in den meisten Fällen das gesamte Beratungshonorar. Dazu reicht es die Honorarnote und eine Bestätigung des Hausarztes bei der privaten Zusatz-Krankenversicherung einzureichen.


Selbstständige Unternehmer
Sozialversicherte der gewerblichen Wirtschaft erhalten jährlich den sogenannten „Gesundheitshunderter“. Dieser kann für die Kosten der Ernährungsberatung genutzt werden, wenn das Beratungshonorar mind. 150€ ausmachte.

5. Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz

Da es sich bei gesundheitsbezogenen Daten um sensible Daten handelt, gilt die Verschwiegenheitspflicht. Ich ersuche Sie daher die Informationen zum Datenschutz (Datenschutzerklärung) aufmerksam zu lesen & die Einwilligung zur Datenverarbeitung bei erster persönlicher Kontaktaufnahme zu unterschreiben (gilt nur bei Ernährungsberatungen). Sie stimmen somit einer elektronischen Datenverarbeitung ausdrücklich zu.

6. Urheberrecht

Ich, David Niederberger, bin Urheberin sämtlicher erstellter Unterlagen sowie Präsentationen. Kundinnen und Kunden haben ein Verwertungsrecht, welches ausschließlich auf ihre eigene Person bezogen ist. Die Weitergabe an Dritte, sowie die Veröffentlichung und Vervielfältigung sind nicht gestattet. Aufzeichnungen im Rahmen von Beratungsgesprächen oder Veranstaltungen sind ohne vorangegangene schriftliche Zustimmung untersagt. Die Verfasserin behält sich für diese Fälle Schadenersatzforderungen vor.

7. Gerichtsvereinbarung

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus und im Zusammenhang mit dem auf der Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Verträge ergebenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht für den Firmensitz in der Steiermark. Auf das Vertragsverhältnis kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.